Umstellung auf Gesamtpreisliste und Preisanpassung
Umstellung auf eine Gesamtpreisliste
Die bisherige Aufteilung der Preisliste der Kitas erfolgte nach Grundbeitrag, Spielgeld, Getränkegeld und lnvestkosten. Dies hatte zur Folge, dass nur der Grundbeitrag bei der Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten von den Eltern steuerlich geltend gemacht werden konnte.
Mit der Anpassung und Umwandlung in eine Gesamtpreisliste können nun alle dort ausgewiesenen und anfallenden Kosten von Ihnen als Eltern in der Kinderbetreuung steuerlich geltend gemacht werden.
Davon ausgenommen bleiben die Essensversorgung und der Getränkegeldbeitrag, der nicht den hoheitlichen Aufgaben gleichgesetzt wird, aber erfreulicherweise steuerfrei bleibt.
Preisanpassung des Gesamtbeitrags
Ja, auch wir müssen anpassen. Die Gründe dafür sind sowohl in den Gehaltssteigerungen des pädagogischen Personals
zum Januar 2023 und zum Juli 2023 zu finden, aber auch der allgemeinen Preissteigerung für Energie, Lebensmittel und sonstige Materialien geschuldet, die wir für den Betrieb einer Kindertagesstätte brauchen.
Neben der Erhöhung um 2,8 % zum Januar 2023 hat die Arbeitsrechtliche Kommission erfreulicherweise eine Zulage für das Personal in Höhe von monatlich 130,00 bzw. 180,00 Euro ab Juli 2023 beschlossen.
Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass der Abschluss aus dem TVÖD mit einem Inflationsausgleich in Höhe von einmalig 3000,00 € und einer Erhöhung um 5,5 % zum März 2024 mit einer gewissen Signalwirkung in die nächste Verhandlungsrunde eingehen wird.
Wir bitten hier um Ihr Verständnis, wenn die Kirchengemeinde, vertreten durch den Kita-Ausschuss, den Elternbeitrag entsprechend anpassen muss. Die neue, ab September 2023 gültige Preisliste finden Sie hier.